Öffnungszeiten von Cebus - Computer
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Allgemeine Geschäftbedingungen

(Stand 02.03.2013)
  1. Allgemein
    1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
    2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder Selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
      Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Firma CeBus-Computer und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich niederzulegen.

  2. Vertragsabschluß
    1. Unsere Angebote im Ladengeschäft sowie bei Bestellung sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
    2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischen Wege (z.B. E-Mail), werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
    3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischen Wege bestellt, wird diese Bestellung von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
      Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware - etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel sind uns unverzüglich mitzuteilen. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den von uns entstandenen Ausfall.
      Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  4. Vergütung
    1. Der angegebene Verkaufspreis ist bindend. Der Abzug von Skonto ist nur im Rahmen unserer Zustimmung zulässig.
      Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise entsprechend der aktuellen Preisliste ab Standort unseres Ladengeschäftes und sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten einer Lieferung der Ware und Installation werden gesondert berechnet.
      Der Kunde kann den vereinbarten Kaufpreis in bar leisten oder per EC-Karte, allerdings erst ab einem Rechnungsbetrag von zwanzig Euro. Schecks werden nicht akzeptiert.
    2. Mit Erhalt der Ware ist der Kaufpreis ohne Abzug fällig. Spätestens 10 Tage nach dem Erhalt der Ware kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
      Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gelten zu machen.
    3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch unsere Firma anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

  5. Gefahrenübergang
    1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
    2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
    3. Der Übergabe steht es gleich, wen der Käufer in Verzug der Annahme ist.
  6. Gewährleistung
    1. CeBus-Computer haftet nicht für übliche Abnutzung. Jedoch haftet CeBus-Computer für Mängel, die bereits bei Erwerb selbst vorhanden waren, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Kunde hat für nicht gerechtfertigte Reklamationen eine Kostenpauschale von mindestens 25,- Euro zu zahlen. Sollte Cebus-Computer diese Kostenpauschale überschreiten, so ist CeBus-Computer vor Weiterbearbeitung des Auftrags verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen.
    2. Ist der Käufer Unternehmer. Leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dabei stehen uns 2 Nachbesserungsversuche für den selben Mangel zu.
    3. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl eine wirtschaftlich angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
      Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
    5. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
      Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware ggfs. beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.
    6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
      Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellerangaben bleiben davon unberührt.
    7. Wir gewähren auf die von uns durchgeführte kostenpflichtige Reparatur eine Gewährleistung von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht einwandfrei beseitigten Fehler handelt. Sollten verwendete Ersatzteile schadhaft geworden sein, wird innerhalb der Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kostenlos durchgeführt. Weitergehende Schadenersatzansprüche, die über der Reparaturgegenstand hinaus gehen, sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne unser Einverständnis von anderen Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden.

  7. Reparaturen
    1. Bei der Auftragserteilung soll der Sachbearbeiter unserer Reparaturannahme den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen. Der Kunde kann eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für eine weitere Reparatur einzuholen.
      Die Reparaturzeit wird bei maximal 14 Tage liegen, außer, es treten Ersatzteilbeschaffungsprobeleme auf. Ohne korrekte und ausführliche Fehlerangabe übernehmen wir keine Gewähr für eine einwandfreie Reparaturausführung. Angaben wie z.B. „defekt“ werden nicht anerkannt.
    2. Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in den Annahmeräumen ausgehängt. Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, sind Kostenvoranschläge grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten werden nach dem effektiven Arbeitsaufwand berechnet.

  8. Aufbewahrungsfrist
    1. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, das zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 3 Monate nach Fertigstellung einzulösen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Kunde noch einmal unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät freihändig zu veräußern und aus dem Veräußerungserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.
  9. Haftungsbeschränkungen
    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für eine übliche Abnutzung wird nicht gehaftet.
    CeBus-Computer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten infolge der Durchführung einer Reparatur oder Ein- sowie Umbaues unter Verwendung auch vom Kunden bereit gestellter Hard- oder Software. Auch für vom Kunden bereitgestellte Hard- oder Software, die zur weiteren Verwendung bzw. Verarbeitung bei CeBus-Computer eingeliefert wird, ist eine Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, sowie zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens der Kunden.
     
  10. Abnahmeverzug
    Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Frist die Abnahme, d.h. Abholung oder Anlieferung, verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Bruttokaufpreises verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, daß ein geringerer Schaden eingetreten ist.
    Dauert der Verzug länger als ein Monat, so hat der Kunde den Kaufpreis ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht mit Verzugseintritt an den Kunden über.
  11. Schlußbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Die Rückgabe erworbener und bezahlter, mangelfreier Ware ist nur mit unserem Einverständnis auf dem Kulanzwege zulässig. Ein Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises besteht nicht. Für die mit unserem Einverständnis zurückgegebene Waren vergüten wir 80% des Nettowarenwertes. Ausgenommen von der genannten Regelung ist die Rücknahme von Ware, die aufgrund fehlerhafter Beratung durch uns an den Kunden verkauft wurde. Die Beweislast für eine fehlerhafte Beratung liegt beim Kunden.
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.